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Europäische Kommission verabschiedet neue Verordnung über Fluorgasen

Europäische Kommission verabschiedet neue Verordnung über Fluorgasen

2025-05-17

Einleitung

F-Gase sind fluorierte Treibhausgase, zu denen Fluorkohlenwasserstoffe (HFC), Fluorkohlenwasserstoffe (HCFC), Perfluorkohlenwasserstoffe (PFC), Schwefelhexafluorid (SF6), fluorierte Äther und Alkohol gehören.

 

In der EU werden die Produktion und Verwendung von F-Gasen durch die Verordnung (EU) Nr. 517/2014 geregelt. the adoption of this law predated the EU’s ratification of the Kigali Amendment to the Montreal Protocol (which seeks to gradually reduce HFC use by 80-85% by the late 2040s) and the European Green Deal (a set of European Commission policy initiatives that aim to make the EU climate neutral by 2050)Die Verordnung von 2014 musste überarbeitet werden, um sie an die neuen Verpflichtungen anzupassen, die sowohl im Rahmen von Kigali als auch im Rahmen des Grünen Deals eingeführt wurden.

 

Die Verordnung (EU) 2024/573 wurde am 7. Februar 2024 als Gesetzesrevision der EU verabschiedet.Wir untersuchen die neue F-Gas-Verordnung., Verordnung (EU) 2024/573.

 

Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2024/573

Die nachstehend erörterten Regeln variieren je nach F-Gas (z. B. HFC, HCFC, PFC).Außerdem werden die Vorschriften für die F-Gasproduktion klargestellt und verstärkt., Verwendung, Verwertung, Recycling und Zerstörung sowie Zertifizierung und Ausbildung.und Geräte (einschließlich ihrer Teile), die F-Gase enthalten oder deren Funktionsweise von diesen Gasen abhängt.

Produkte und Ausrüstungen, für die das Inverkehrbringen verboten ist

Die folgenden Produkte und Ausrüstungen wurden in die Liste der verbotenen Erzeugnisse aufgenommen.

  • Ab 2025 Kühl- und Gefrierschränke für gewerbliche Zwecke, die F-Gase mit einem GWP von 150 oder mehr enthalten.
  • Ab 2025 enthalten Körperpflegeprodukte und -geräte zur Hautkühlung F-Gase mit einem GWP von 150 oder mehr, es sei denn, sie werden für medizinische Zwecke verwendet.
  • Ab 2025 Brandschutzausrüstung, außer wenn sie für die Erfüllung der Standortsicherheitsanforderungen erforderlich ist.
  • Ab 2026 Haushaltskühl- und Gefrierschränke und eigenständige Kühlgeräte mit Ausnahme von Kühlgeräten.
  • Von 2027 bis 2030 stationäre Kühler verschiedener Typen.
  • Von 2027 bis 2033 eigenständige und geteilte Klimaanlagen und Wärmepumpen verschiedener Typen.
  • ab 2030 technische Aerosole, es sei denn, sie sind zur Erfüllung von Sicherheitsnormen oder für medizinische Anwendungen erforderlich.
  • Ab 2033 Schaumstoffe, es sei denn, sie sind für die Erfüllung der Sicherheitsanforderungen erforderlich.

Schaffung eines F-Gas-Portals

Die Europäische Kommission wird ein F-Gas-Portal einrichten, um Quoten für das Inverkehrbringen von HFKW, die Registrierung von Unternehmen und die Berichterstattung über alle F-Gase und Geräte zu verwalten.Ab dem 3. März 2025, wird sich das Portal mit der EU-Einzelplattform für den Zoll verbinden.

  • Die Einfuhr oder Ausfuhr von F-Gasen sowie von Produkten und Geräten, die F-Gase enthalten.
  • Einreichung von Anträgen und Erhalt von Produktionsrechten für das Inverkehrbringen von HFKW.
  • Lieferung oder Empfang von HFKW für zulässige Zwecke außerhalb des Quotensystems.
  • Berichtspflichten und Vorlage von Prüfberichten unabhängiger Wirtschaftsprüfer.

Zusätzliche Maßnahmen zur Verringerung der Produktion und des Verbrauchs

bis zum 1. Juni 2024, bis zum 1. April 2027 und danach mindestens alle drei JahreErzeuger und Importeure (die in der EU ansässig sind und 2022 HFKW produziert haben) können Quotenzuweisungen für HFKW über das F-Gas-Portal beantragen. Sie können (vorbehaltlich Genehmigung) innerhalb eines Mitgliedstaats Produktions- und Nutzungsrechte untereinander übertragen und so Produktionsrechte mit einem Erzeuger außerhalb der EU kombinieren.Zum Beispiel, die Lieferung direkt von einem Erzeuger oder

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Europäische Kommission verabschiedet neue Verordnung über Fluorgasen

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2025-05-17

Einleitung

F-Gase sind fluorierte Treibhausgase, zu denen Fluorkohlenwasserstoffe (HFC), Fluorkohlenwasserstoffe (HCFC), Perfluorkohlenwasserstoffe (PFC), Schwefelhexafluorid (SF6), fluorierte Äther und Alkohol gehören.

 

In der EU werden die Produktion und Verwendung von F-Gasen durch die Verordnung (EU) Nr. 517/2014 geregelt. the adoption of this law predated the EU’s ratification of the Kigali Amendment to the Montreal Protocol (which seeks to gradually reduce HFC use by 80-85% by the late 2040s) and the European Green Deal (a set of European Commission policy initiatives that aim to make the EU climate neutral by 2050)Die Verordnung von 2014 musste überarbeitet werden, um sie an die neuen Verpflichtungen anzupassen, die sowohl im Rahmen von Kigali als auch im Rahmen des Grünen Deals eingeführt wurden.

 

Die Verordnung (EU) 2024/573 wurde am 7. Februar 2024 als Gesetzesrevision der EU verabschiedet.Wir untersuchen die neue F-Gas-Verordnung., Verordnung (EU) 2024/573.

 

Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2024/573

Die nachstehend erörterten Regeln variieren je nach F-Gas (z. B. HFC, HCFC, PFC).Außerdem werden die Vorschriften für die F-Gasproduktion klargestellt und verstärkt., Verwendung, Verwertung, Recycling und Zerstörung sowie Zertifizierung und Ausbildung.und Geräte (einschließlich ihrer Teile), die F-Gase enthalten oder deren Funktionsweise von diesen Gasen abhängt.

Produkte und Ausrüstungen, für die das Inverkehrbringen verboten ist

Die folgenden Produkte und Ausrüstungen wurden in die Liste der verbotenen Erzeugnisse aufgenommen.

  • Ab 2025 Kühl- und Gefrierschränke für gewerbliche Zwecke, die F-Gase mit einem GWP von 150 oder mehr enthalten.
  • Ab 2025 enthalten Körperpflegeprodukte und -geräte zur Hautkühlung F-Gase mit einem GWP von 150 oder mehr, es sei denn, sie werden für medizinische Zwecke verwendet.
  • Ab 2025 Brandschutzausrüstung, außer wenn sie für die Erfüllung der Standortsicherheitsanforderungen erforderlich ist.
  • Ab 2026 Haushaltskühl- und Gefrierschränke und eigenständige Kühlgeräte mit Ausnahme von Kühlgeräten.
  • Von 2027 bis 2030 stationäre Kühler verschiedener Typen.
  • Von 2027 bis 2033 eigenständige und geteilte Klimaanlagen und Wärmepumpen verschiedener Typen.
  • ab 2030 technische Aerosole, es sei denn, sie sind zur Erfüllung von Sicherheitsnormen oder für medizinische Anwendungen erforderlich.
  • Ab 2033 Schaumstoffe, es sei denn, sie sind für die Erfüllung der Sicherheitsanforderungen erforderlich.

Schaffung eines F-Gas-Portals

Die Europäische Kommission wird ein F-Gas-Portal einrichten, um Quoten für das Inverkehrbringen von HFKW, die Registrierung von Unternehmen und die Berichterstattung über alle F-Gase und Geräte zu verwalten.Ab dem 3. März 2025, wird sich das Portal mit der EU-Einzelplattform für den Zoll verbinden.

  • Die Einfuhr oder Ausfuhr von F-Gasen sowie von Produkten und Geräten, die F-Gase enthalten.
  • Einreichung von Anträgen und Erhalt von Produktionsrechten für das Inverkehrbringen von HFKW.
  • Lieferung oder Empfang von HFKW für zulässige Zwecke außerhalb des Quotensystems.
  • Berichtspflichten und Vorlage von Prüfberichten unabhängiger Wirtschaftsprüfer.

Zusätzliche Maßnahmen zur Verringerung der Produktion und des Verbrauchs

bis zum 1. Juni 2024, bis zum 1. April 2027 und danach mindestens alle drei JahreErzeuger und Importeure (die in der EU ansässig sind und 2022 HFKW produziert haben) können Quotenzuweisungen für HFKW über das F-Gas-Portal beantragen. Sie können (vorbehaltlich Genehmigung) innerhalb eines Mitgliedstaats Produktions- und Nutzungsrechte untereinander übertragen und so Produktionsrechte mit einem Erzeuger außerhalb der EU kombinieren.Zum Beispiel, die Lieferung direkt von einem Erzeuger oder